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So funktioniert der Rechtsschutz

Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen.

 

Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Unsere Expert*innen und die Kolleg*innen von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.

 

Bei welchen Fällen gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Bei Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Entgelt, Lohnabrechnungen. Bei Fragen um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.

 

Wo beantrage ich den Rechtsschutz?

Erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder ist die Geschäftsstelle vor Ort. Anruf unter 05242/40742-11 (Christine Hornberg) E-Mail genügt hier und wir machen einen ersten Beratungstermin aus.

Wichtig: Zu diesem Gespräch sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitbringen (Arbeitsvertrag, Abrechnungen etc.). Damit verschaffen wir uns einen ersten Überblick. Wir prüfen den Fall und entscheiden, ob Rechtsschutz gewährt wird. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.

 

Für die Mitglieder der IG Metall Gütersloh-Oelde bietet die Kanzlei Welink und Kollegen ein Erstgespräch in diversen Rechtsfragen z. B. in Bußgeld-, Kauf-, Miet-, und Strafrecht kostenlos an. Vor dem Besuch muss jedoch eine Bestätigung der Mitgliedschaft bei der IG Metall Gütersloh-Oelde eingeholt werden.