"Der Durchbruch ist gelungen“, hat Hans-Werner Heißmann-Gladow am Dienstag verkündet. Seit Juni dieses Jahres hatte sich der Gewerkschaftssekretär der IG Metall Gütersloh-Oelde darum bemüht, mit der Lear-Corporation in Neuenkirchen einen Sozialtarifvertrag auszuhandeln, der allen Arbeitnehmern bis Ende 2020 gleiche Bedingungen garantiert. Das ist nun geschehen.
Im Mai dieses Jahres hatte die Unternehmensleitung angekündigt, drei Produktionslinien von Neuenkirchen nach Polen zu verlagern. Die Forderung der IG Metall, den sukzessiven Arbeitsplatzabbau nach Ablauf weiterer Produktionslinien sozialverträglich zu gestalten, wurden von Protesten der rund 500 Beschäftigten – davon etwa 100 Leiharbeiter – begleitet. „Nach der sechsten ergebnislosen Verhandlungsrunde traten sie in einen 24-stündigen Warnstreik und brachten damit die entscheidende Bewegung in die Auseinandersetzung“, sagt Heißmann-Gladow. Die Gespräche mit der Unternehmensleitung seien danach deutlich konstruktiver verlaufen.
Im einzelnen wurde Folgendes vereinbart: Jeder Beschäftigte, der bis Ende 2020 seinen Job verliert, erhält eine Abfindung, die für den Verlust des Arbeitsplatzes am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. Die Abfindung berechnet sich aus einem Zwölftel des Jahreseinkommens und den jeweiligen Beschäftigungsjahren im Unternehmen. Damit werden auch die Sonderzahlungen (zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) in der Abfindung berücksichtigt. Für Kinder und Schwerbehinderte sind Zusatzbeiträge vereinbart worden.
Für Kollegen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 60 Jahre oder älter und damit rentennäher sind, gelten für die Abfindungsberechnung besondere Regelungen. Für die Bildung einer Transfergesellschaft, die den Beschäftigten eine Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten bringen soll, stellt das Unternehmen 5,25 Millionen Euro zur Verfügung. „Das war mit das dickste Brett, das wir in den Verhandlungen bohren mussten“, sagt Heißmann-Gladow.
Weitere zwei Millionen Euro hält das Unternehmen für einen zusätzlichen Topf für Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen bereit. Der sich daraus für das einzelne Mitglied ergebende Betrag wird unabhängig von der Höhe der Abfindung gezahlt und ist nicht anrechenbar. Jeder Arbeitnehmer erhält im letzten Jahr seiner Beschäftigung eine zusätzliche Anwesenheitsprämie, um sicherzustellen, dass ein Großteil der Beschäftigten bis zum Ende im Unternehmen verbleibt.
Richtiges Signal von den Mitarbeitern
Für einen vorzeitigen Ausstieg vor oder nach Erhalt der Kündigung wurde eine Schlichtungskommission mit einem unparteiischen Vorsitzenden berufen. „Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, unterstreicht Gewerkschaftssekretär Heißmann-Gladow. Der ausgehandelte Sozialtarifvertrag sei ein Novum und setze neue Maßstäbe, „die sicherlich auch anderswo Beachtung finden“. Und: „Dieses Ergebnis war nur möglich, weil die Mitarbeiter zusammengehalten und die richtigen Signale in die Geschäftsleitung gesendet haben.“