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Maschinenbauer Kuper trennt sich von Geschäftsführer

Das Amtsgericht Bielefeld hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Kuper GmbH & Co eröffnet. Ungeachtet dessen läuft die Sanierung des angeschlagenen Rietberger Maschinenbauunternehmens weiter.

„Wir sind froh, dass wir die erfolgreich eingeleitete Restrukturierung in enger Zusammenarbeit mit Gläubigerausschuss und Betriebsrat fortsetzen können“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Hendrik Heerma von der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma. Das Gericht habe festgestellt, dass genügend Masse vorhanden sei, um ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Betriebsfortführung aufzunehmen.

Zu diesem Konzept zählen die Konzentration des Unternehmens auf den Standort an der Industriestraße, der Fokus auf ausgewählte Marktsegmente sowie eine neue Personalstruktur. Bis zu 42 Mitarbeiter werden schon zum 1. November in eine neue gegründete Transfergesellschaft wechseln. Dort werden sie für die Vermittlung in neue Berufe jegliche erforderliche Unterstützung erhalten. „Diese Lösung wird vollumfänglich getragen von Gläubigerausschuss, Betriebsrat und Gewerkschaft“, betont Heerma.

Die Insolvenzverwaltung hat am Dienstag die Trennung vom bisherigen Geschäftsführer Jürgen Kürlemann vollzogen. Heerma: „Mit dieser Weichenstellung verbinden wir ein positives Signal für den Investorenprozess und die Neuausrichtung der Heinrich Kuper GmbH & Co. KG.“ Diese Personalentscheidung gebe Raum für die Weiterentwicklung des vorhandenen Leitungsteams, welches zusätzlich professionell unterstützt und koordiniert wird.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater ist nach eigenen Angaben die Sanierung und Insolvenzverwaltung. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

Die Glocke, 31.10.2019 Texte und Fotos aus der Glocke sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion.