Ab 1. Januar 2019 beteiligen sich die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung - so wie es jahrzehntelang der Fall war. Den Zusatzbeitrag, den Versicherte bisher alleine tragen, zahlen diese dann nur noch zur Hälfte. Der Bundestag hat die Reform beschlossen.
Für Beschäftigte und Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist das eine gute Nachricht. Sie werden bei den Gesundheitskosten entlastet. Durch die Reform haben Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst ab 2019 jeden Monat 14 bis 23 Euro mehr in der Tasche - je nachdem, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Die Rückkehr zur Parität ist ein Erfolg der Gewerkschaften.