Das Bündnis Azubi-Wohnen bekommt breiten politischen Rückenwind. Einstimmig haben sich die Mitglieder des Kreisausschusses gestern dafür entschieden, Pro Wirtschaft GT einzuschalten. Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung soll prüfen, ob und wie ein Azubi-Wohnheim im Kreis gebaut werden kann (diese Zeitung berichtete).
Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch darin, die hiesigen Wohnungsbaugesellschaften KHW und KWG in die Diskussion zu nehmen. Helga Lange (Bündnis 90/Die Grünen) nahm einen zentralen Vorteil eines heimischen Azubi-Wohnheims in den Blick: „Das hilft uns auch, Fachkräfte für die Zukunft zu finden. Junge Menschen wohnen zusammen und finden dabei Freude. Danach ist der Anreiz größer, in der Region zu bleiben.“ In ihren Augen sei denkbar, den Kreis der Profiteure zu erweitern. „Was ist mit Dualstudierenden? Und was mit denen, die am Campus Gütersloh der FH Bielefeld studieren? Könnten sie auch von einem Wohnheim profitieren?“, fragte sie.
Die Beantwortung dieser Fragen ist aktuell allerdings noch Zukunftsmusik. Dirk Holtkamp, Sprecher der Freien Wähler, hatte noch mehr davon in petto: „Wo wollen wir das Wohnheim errichten? Dürfen dort nur Menschen leben, die bereits im Kreis Gütersloh leben?“ Angesichts des knappen bezahlbaren Wohnraums könne sich außerdem zum Problem entwickeln, dass junge Menschen auch nach ihrer Ausbildung nicht wieder auszögen, obwohl damit ihre Wohnberechtigung verloren ginge. Wichtig war Holtkamp auch: „Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, für Wohnraum zu sorgen. Das ist Aufgabe der Wirtschaft.“
Wobei ihn Elke Hardieck (CDU) mit Zustimmung der anderen Parteien dahingehend korrigierte, dass das Ziel nicht sei, den Kreis als Bauträger auftreten zu lassen. Erst einmal gehe es darum, nach Möglichkeiten für das Vorhaben zu suchen. Marion Weike sprach von einer Motorenfunktion der Kreisverwaltung, um den Bau anzustoßen. „Das hilft nicht nur der Wirtschaft. Wir schaffen mit einem Wohnheim eine Perspektive für junge Menschen.“
Die Glocke 20.05.2021. Texte und Fotos aus der Glocke sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion